Rechtsprechung
LSG Hessen, 09.09.2011 - L 7 SO 190/11 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 16 SGB 1, § 14 SGB 1, § 39 SGB 1, § 43 Abs 1 SGB 1, § 36 SGB 12
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Sozialhilfe im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Vorläufige Leistungspflicht des zuerst angegangenen Leistungsträgers sowohl im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch im Hauptsacheverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; darlehensweise Übernahme einer Mietkaution; vorläufige Leistungspflicht des zuerst angegangenen Leistungsträgers; Leistungserbringung ohne ausdrücklichen Antrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 06.06.2011 - S 30 SO 98/11
- LSG Hessen, 09.09.2011 - L 7 SO 190/11 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96
Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende …
Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2011 - L 7 SO 190/11
Auch ein Beratungsfehler des Trägers kann Einfluss auf die Grenzen des Ermessens haben (vgl. BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96). - LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2011 - L 7 SO 190/11
Ein solcher Nachteil ist nur anzunehmen, wenn einerseits dem Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner ein materiell-rechtlicher Leistungsanspruch in der Hauptsache - möglicherweise - zusteht (Anordnungsanspruch) und es ihm andererseits nicht zuzumuten ist, die Entscheidung über den Anspruch in der Hauptsache abzuwarten (Anordnungsgrund) - zum Maßstab im Einzelnen: Senat, 14.7.2011 - L 7 AS 107/11 B ER stRspr) -.
- LSG Hessen, 02.08.2012 - L 4 SO 86/12
Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - …
Zwar wäre der Antragsgegner gemäß § 43 SGB I als erstangegangener Sozialleistungsträger jedenfalls für eine vorläufige Leistungsgewährung zuständig geworden (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen Beschluss des 7. Senats des HLSG vom 9. September 2011, Az. L 7 SO 190/11 B ER, juris RdNr. 9 ff.), jedoch hat der Antragsteller einen Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht. - SG Freiburg, 02.08.2012 - S 9 SO 3771/12
Zulässigkeit der Einstellung von laufenden Sozialhilfeleistungen wegen Änderung …
Besondere Bedeutung erlangen diese Vorschriften bei Grundsicherungsleistungen nach dem SGB I oder XII, weil sie den Leistungsberechtigten davon entlasten, sein Existenzminimum im gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz sicherstellen zu müssen (vgl. zu all dem Hessisches LSG, Beschl. v. 9.9.2011, Az. L 7 SO 190/11 B ER, (juris)).